Hallo, ich möchte die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen und habe auch schon die Zusicherung. Meinen Militärdienst habe ich wie üblich rechtzeitig verschoben. Bekommt man in diesem Fall die Entlassung aus der türkischen, oder muss man den Dienst geleistet haben ?
Und was ist der Unterschied zwischen \"Entlassung aus der Staatsangehörigkeit\" und \"Austritt mit Erlaubniss\" ??
Kann mir jemand Bitte die Fragen beantworten.